Dück Möbeldesign
Küchen und Möbel nach Maß!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Allgemeines – Geltungsbereich

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages
geschlossen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich festgelegt.

 


II. Vertragsabschluss

 

  1. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot.
  2. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen.
  3. Abweichend von Ziff. 2 kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Zweiwochenfrist zustande, wenn
  • der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wird,
  • wir schriftlich die Annahme der Bestellung erklären
  • wir dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden oder
  • wir Vorauszahlungen des Kunden auf den Kaufpreis annehmen.


III. Preise

 

  1. Unsere Preise sind Festpreise; sie enthalten die Mehrwertsteuer.
  2. Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, wie z.B. Dekorationsarbeiten, stellen wir zusätzlich in Rechnung; sie sind spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig. Hierunter fallen u.a. auch vom Kunden gewünschte Verblendungsarbeiten.
  3. Liegen zwischen der Auftragsbestätigung und der Lieferung mehr als vier Monate und treten in diesem Zeitraum Preiserhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohnsteigerungen, Erhöhungen der Rohstoffkosten, allgemeinen Preissteigerungen durch Inflation oder vergleichbaren Umständen ein, sind wir berechtigt, einen entsprechend höheren Preis zu berechnen. Dies gilt auch, wenn sich nach Abgabe des Angebotes durch uns die Auftragsbestätigung oder nach Abschluss eines Rahmenvertrages mit fester Preisvereinbarung durch uns die Rohstoffpreise der jeweils betroffenen Ware oder sonstige wesentliche Kostenfaktoren wie insbesondere Energie-, Lohn-, Transport- oder Versicherungskosten wesentlich (d.h. um mindestens 5 %) ändern. Wir sind dann zu einer angemessenen Erhöhung der Preise in dem Maße berechtigt, wie diese von der Kostensteigerung betroffen sind. Wir werden hierbei die berechtigten Interessen des Bestellers, insbesondere im Hinblick auf von diesem ggf. bereits eingegangene Verpflichtungen zur Weiterlieferung der Ware zu einem bestimmten Preis, berücksichtigen. Die preisändernden Faktoren werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen. Dies gilt umgekehrt zugunsten des Bestellers bei einer entsprechenden Preissenkung. Soweit einer Partei infolge der Preisanpassung ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist, kann diese durch unverzügliche Erklärung gegenüber der anderen Partei vom Vertrag zurücktreten.


IV. Änderungsvorbehalt

  1. Serienmäßig hergestellte Gegenstände verkaufen wir nach Muster oder Abbildung.
  2. Es besteht kein Anspruch auf die Lieferung von Ausstellungsstücken, es sei denn, dass wir bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung getroffen haben.
  3. Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holz- und Kunststoffoberflächen sowie handelsübliche Farbabweichungen bei Leder und Textilien behalten wir uns vor.
  4. Auch handelsübliche und für den Kunden zumutbare Abweichungen in Bezug auf Maße und Teilungen (besonders bei Arbeitsplatten und Rückwänden) behalten wir uns vor.


 

V. Montage

 

  1. Haben wir hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken in Bezug auf die Eignung der Wände, so haben wir dies dem Kunden vor der Montage mitzuteilen.
  2. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über unsere vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Kunden von unseren Mitarbeitern ausgeführt, hat das auf das Vertragsverhältnis keinen Einfluss. Wir übernehmen insoweit keinerlei Haftung.


VI. Lieferzeit

 

  1. Termine und Lieferfristen sind ungefähre Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Beginn der Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
  2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
  3. Falls wir die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten können, hat der Kunde eine angemessene Nachlieferfrist zu gewähren. Liefern wir bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, falls er nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und die Lieferung dann nicht innerhalb der gesetzten angemessenen Nachfrist an den Kunden erfolgt.
  4. Von uns nicht zu vertretende Störungen in unserem Geschäftsbetrieb oder bei unseren Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.
  5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Soweit eine Vertragspflichtverletzung nicht auf Vorsatz beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.


VII. Eigentumsvorbehalt

 

  1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unser Eigentum. Wird die Ware mit anderen Gegenständen untrennbar vermischt oder eingebaut, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes zu der von uns gelieferten Ware.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Kunden, sondern für Dritte bestimmt ist; in diesem Fall hat der Kunden den Dritten auf unser Eigentum ausdrücklich hinzuweisen.
  3. Jeder Standortwechsel unseres Eigentums und alle Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
  4. Hält der Kunde die oben genannten Verpflichtungen nicht ein, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzuverlangen.


VIII. Gefahrübergang

Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.

 


IX. Annahmeverzug

 

  1. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, wie Lagerkosten, ersetzt zu verlangen.
  2. Liegen die Voraussetzungen des Abs. 1 vor, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  3. Sofern die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen, sind wir berechtigt, statt die in Abs. 1 genannten Ansprüche geltend zu machen, vom Vertrag zurückzutreten und als Schadensersatz 25% des Kaufpreises zu fordern, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.


X. Gewährleistung

 

  1. Dem Kunden steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat.
  2. Wir können die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.
  3. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder von uns endgültig verweigert wurde.
  4. Wählt der Kunde nach Abs. 3 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurückzugewähren. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB.
  5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Kunde zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witte-rungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
  6. Im Übrigen bleibt die Haftung für eine vereinbarte Beschaffenheit der Ware unberührt.

XI. Rücktritt

 

  1. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und wir die Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben und wir ferner nachweisen, uns vergeblich um eine Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände haben wir den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen und die bereits von ihm erbrachten Leistungen unverzüglich zurückzuerstatten.
  2. Ferner sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die unsere Ansprüche in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Kunde wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.


 

XII. Warenrücknahme

 

  1. Wenn wir berechtigterweise vom Vertrag zurücktreten oder von uns gelieferte Waren z.B. aus Kulanz zurücknehmen, haben wir gegenüber dem Kunden einen Anspruch auf Ausgleich von Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt
  • Aufwendungen, die wir zur Erfüllung des Vertrages erbracht haben, wie Transport- und Montagekosten, sind in der entstandenen Höhe zu ersetzen.
  • Für Gebrauchsüberlassung und Wertminderung der von uns gelieferten Waren berech-nen wir eine angemessene Pauschale.
  • Dem Kunden bleibt im Fall der Pauschalen vorbehalten, nachzuweisen, dass uns keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist.

2. Abs. 1 gilt nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts durch den Kunden und bei einer Warenrücknahme im Rahmen einer Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs bzw. der      Ausübung eines Rückgaberechts des Kunden bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB.


XIII. Haftung

Wir haften nicht für Schäden, die wir, unser gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungshilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Das gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 


XIV. Datenschutz

 

  1. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur wie in dem gesondert bereitgestellten Informationsblatt über die Datenverarbeitung nach Artikel 13, 14 EU-Datenschutzgrundverordnung Nr. 2016/679 beschrieben. Eine anderweitige Verwendung personenbezogener Daten erfolgt nur dann, wenn Sie in eine anderweitige Verwendung eingewilligt haben oder für eine anderweitige Verwendung eine gesetzliche Erlaubnis besteht; wir informieren Sie dann darüber gesondert.
  2. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten unterhalten wir geeignete und dem drohenden Risiko angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, insbesondere zum Schutz der personenbezogenen Daten vor unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Kenntnisnahme durch Dritte. Diese Maßnahmen werden unter Berücksichtigung des jeweiligen Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie Art und Umfang der jeweiligen Datenverarbeitung umgesetzt sowie während der Verarbeitungsdauer auf-rechterhalten und angepasst.


XV. Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

  1. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  2. Wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand unser Hauptsitz.


 

XVI. Streitbeilegungs-Plattform

Wir sind zwecks Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Webseite: www.verbraucher-schlichter.de

 

Zur Beilegung der genannten Streitigkeiten werden wir in einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle teilnehmen.
Stand August 2023